Beratung inklusive

Notare erheben bundeseinheitlich die Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Maßgeblich für die Höhe der Gebühr ist dabei der Wert des Geschäfts, unabhängig davon, ob es sich um eine komplexe, beratungsintensive Tätigkeit oder um eine Standardabwicklung handelt. Die persönliche Beratung und der Entwurf des Vertrags sind in der Beurkundungsgebühr bereits enthalten.

In vielen Bereichen ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Wo die Beurkundung nicht zwingend ist, ist diese oft sinnvoll und kann mittelfristig Kosten sparen. Wichtiges Beispiel ist die Errichtung eines Testaments. Ein notarielles Testament ist nicht nur rechtssicher formuliert und beugt damit Streitigkeiten im Erbfall vor. Es ersetzt auch den sonst notwendigen Erbschein, der in der Regel doppelt so hohe Kosten auslöst.

Einige Beispielsberechnungen zur Höhe der Notarkosten finden Sie auf der Seite der Bundesnotarkammer. Gerne geben wir Ihnen vor Auftragserteilung Auskunft über die voraussichtlich anfallenden Kosten. Sollten Sie nach Erstellung der Kostenberechnungen noch Fragen oder Beanstandungen haben, klären wir diese selbstverständlich gerne mit Ihnen im Gespräch. Sie haben auch immer die Möglichkeit, jede notarielle Kostenberechnung bei dem für uns zuständigen Landgericht Landshut überprüfen zu lassen – gebührenfrei.